Beförderungsvertrag

 

Inhalt dieses Beförderungsvertrages ist die einmalige Beförderung einer Person in einem Heißluftballon.

Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Für die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Halter- und Passagierhaftpflicht-versicherung versichert.

Bestandteil dieses "Beförderungsvertrages" sind auch die nachfolgenden Beförderungs-bestimmungen" und der Inhalt des "Merkblattes für Passagiere".

 

 

Beförderungsbestimmungen

 

  1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der auf der Vorderseite im Ticket eingetragene Passagier.
     

  2. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
     

  3. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
     

  4. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
     

  5. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
     

  6. Die Nichtbeachtung des "Merkblattes für Passagiere“ kann zum Ausschluss von der Fahrt führen.
     

  7. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.
     

  8. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
     

  9. Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Passagier selbst verantwortlich.
     

  10. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mind. 24 Std. vor Fahrttermin) führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.
     

  11. Die ausgestellten Fahr- und Gutscheine sind zwei Jahre ab Buchungsdatum gültig. Sonderregelungen im Einzelfall sind nach Absprache möglich.
     

  12. Stornierungen:
     

  13. Bis zu einem Monat nach Buchungsdatum pauschal 36,- €, ab dem zweiten Monat nach Ausstellung zusätzlich 8% des Fahrtpreises für jeden angefangenen Monat. Rückerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Originalunterlagen.
     

  14. Nach Ablauf der Fristen gemäss Ziffer 11. bestehen keine Ansprüche mehr zwischen den Vertragsparteien. Bezahlte Beiträge sind nicht Rückzahlungsfähig.
     

  15. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Passagier (Vertragspartner) rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
     

  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.

Michael Krämer, Holzweg 24, 46509 Xanten
Telefon: 02801-70877,Fax: 02801-70878, Mobil: 0171-643 6666, E-Mail:
info@xanten-ballooning.com
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Xanten