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Vertragspartner sind das durchführende
Luftfahrtunternehmen und der auf der Vorderseite im Ticket eingetragene
Passagier.
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In Einzelfällen kann das als Vertragspartner
genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes
Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen
des Luftfahrtgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung
der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das
eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
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Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich
nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
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Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte
wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die
stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
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Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung
verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
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Die Nichtbeachtung des "Merkblattes für
Passagiere“ kann zum Ausschluss von der Fahrt führen.
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Die Beförderung kann ebenfalls verweigert
werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.
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Schadensfälle und Verletzungen sind dem
Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
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Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist
der Passagier selbst verantwortlich.
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Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage
(mind. 24 Std. vor Fahrttermin) führen zum ersatzlosen Verlust des
gezahlten Fahrpreises.
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Die ausgestellten Fahr- und Gutscheine sind
zwei Jahre ab Buchungsdatum gültig. Sonderregelungen im Einzelfall
sind nach Absprache möglich.
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Stornierungen:
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Bis zu einem Monat nach Buchungsdatum pauschal
36,- €, ab dem zweiten Monat nach Ausstellung zusätzlich 8% des
Fahrtpreises für jeden angefangenen Monat. Rückerstattung erfolgt
nur gegen Vorlage der Originalunterlagen.
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Nach Ablauf der Fristen gemäss Ziffer 11.
bestehen keine Ansprüche mehr zwischen den Vertragsparteien.
Bezahlte Beiträge sind nicht Rückzahlungsfähig.
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Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter
Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Das
Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Passagier (Vertragspartner)
rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben.
Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des
Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt
die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus
dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.